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Es wurden Abhöreinrichtungen gefunden

Wanze Bereits bei der Beauftragung des Detektivunternehmens sollten Sie fixieren, was mit event. gefundenen Abhöreinrichtungen passieren soll: werden sie entfernt so können Sie die Räume im Anschluss zumindest kurzfristig wieder beruhigt für vertrauliche Besprechungen verwenden, allerdings ist damit meist die Ergreifung des bzw. der Täter(s) nicht mehr möglich. Auf jeden Fall sollte jedoch nach einiger Zeit (typischerweise 2-3 Monate) ein Folge-Sweep durchgeführt werden!

Alternativ können Sie die Wanzen an ihrem Ort belassen und weitere Maßnahmen setzen – eine Variante die vor allem bei kabelgebundenen bzw. aufzeichnenden Systemen Sinn macht. Denkbar wäre hier beispielsweise eine Gegenobservation (Video oder durch Personaleinsatz) etc. – das Detektivunternehmen berät Sie gerne.

Gegen den ausgeforschten Täter kann strafrechtlich auf dem Verwaltungswege wie auch gerichtlich vorgegangen werden. Das jeweils örtlich zuständige Fernmeldebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist als Behörde zuständig. Strafrechtlich stellt der § 120 StGB ein Privatanklagedelikt dar und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Im Zuge des Strafverfahrens können Sie den Ihnen entstandenen Schaden und natürlich auch die Kosten für den Sweep (es handelt sich schließlich um vorprozessuale Kosten!) einfordern.